Auszug aus unserer Satzung: Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung vom 16.03.1976 (BGBI. I S. 613) in der jeweils geltenden Fassung. Zweck des Vereins ist die Förderung der behinderten Kinder sowie von Kindern mit Lern- und Entwicklungsstörungen. Zur Erreichung dieses Zweckes errichtet und unterhält der Verein Gebäude für Schulen und für sonstige Einrichtungen (Tagesstätte, Frühförderung u.ä.) für behinderte Kinder im Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Der Zweck wird insbesondere auch verwirklicht durch Wahrnehmung der Gesellschafterrechte bei der Gesellschaft Heilpädagogisches Zentrum Pfaffenhofen gGmbH, durch die materielle und ideelle Unterstützung der von dieser Gesellschaft betriebenen Einrichtungen und Dienste sowie der darin betreuten bedürftigen Personen.
Der Verein betrachtet es auch als Aufgabe, den Zusammenschluss der Eltern und der Freunde von Menschen mit Behinderung anzuregen und sie zu beraten. Der Vereinszweck ist in Zusammenarbeit mit allen einschlägigen privaten und öffentlichen Einrichtungen, Dienststellen und Organisationen anzustreben.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Unsere Aufgaben:
Baumaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit, Freizeitveranstaltungen und Spenden/Sponsoren
Durchführung der Mitgliederversammlung und Rechenschaftsbericht
Betreuung und Unterstützung unserer Einrichtungen (Personalwesen, Finanzbuchhaltung, Vertragswesen, Versicherung, EDV)
Aufsichtsrat:
Vorsitzender:
Herr Anton Steinberger (Altbürgermeister Ilmmünster)
Stellvertretender Vorsitzender:
Herr Benjamin Bertram-Pfister (1. Bürgermeister Reichertshausen)
Vorstandsmitglieder:
Herr Paul Weber (1. Bürgermeister Geisenfeld)
Herr Albert Vogler (Altbürgermeister Schweitenkirchen)
Frau Eva Hell (Geschäftsfrau)
Frau Sibylle Roithmayr (Erzieherin)
Herr Walter Reisinger (Kreiskämmerer und Abteilungsleiter LRA PAF)
Bankverbindung:
Sparkasse Pfaffenhofen
IBAN: DE16 7215 1650 0000 0070 70
BIC: BYLADEM1PAF
Aus vergleichsweise bescheidenen Anfängen entwickelte sich die ehemalige "Sonderschule" zu einem großen Wirtschaftsbetrieb, der nicht mehr länger nach Vereinsrecht geführt werden konnte. Aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen wurde eine gemeinnützige Firma als ausführendes Organ aus der Taufe gehoben.
Im Gesellschaftsvertrag (Satzung) der gGmbH werden die gesellschaftsrechtlichen Strukturelemente der GmbH mit den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts verbunden. Neben den Anforderungen des GmbH-Gesetzes muss die Satzung die Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts nach § 52 AO erfüllen, damit die Gemeinnützigkeit anerkannt wird.
Neben den drei Förder-Zentren – Adolf-Rebl-Schule, Anna-Kittenbacher-Schule und Anton-von-Bucher-Schule – unterhält das Heilpädagogische Zentrum als Betreiber-Gesellschaft gemeinsam mit dem Verein eine Frühförderstelle, die "offenen Hilfen / OBA" sowie fünf Tagesstätten der Eingliederungs- und der Jugendhilfe in Pfaffenhofen und Geisenfeld.
Alleiniger Gesellschafter: Verein "Hilfe für das behinderte Kind" e.V.
Geschäftsführer:
Franz Schreyer
Stellvertretende Geschäftsleitung:
Irene Drechsler
Bankverbindung:
Sparkasse Pfaffenhofen
IBAN: DE16 7215 1650 0000 0822 55
BIC: BYLADEM1PAF